Im Laufe der Jahre entstand bei den Schützen der Wunsch, auf den
25m-Pistolenbahnen auch einen Duellsport im Rahmen der
vorgegebenen Disziplinen ausführen zu können. Mittlerweile war Johann H. Ehlers
zurückgetreten und Siegfried Hummel sein Nachfolger geworden. Die Finanzen
wurden wieder einmal überprüft, technische Informationen eingeholt, und der
Bau einer Duellanlage für die 25m-Stände beschlossen. Im Jahr 1994 wurde
die Duellanlage in die 25m-Anlage integriert. Die Spezialisten mit den
Erfahrungen aus früheren Jahren standen alle noch zur Verfügung. Dieses
Mal dauerte die Fertigstellung nur ein Jahr.
Das Bundesministerium des Innern hat am 13. März 2013 in einer Bekanntmachung
erste Änderungen der Schießstandrichtlinien heraus gegeben. Die neueste Fassung
von 2019 können Sie
hier →
herunterladen.
Seit der Planung unserer Schießanlage im Jahre 1986 haben sich die Bestimmungen
dramatisch verschärft und stellen den Verein vor sehr große finanzielle Probleme.
Daher wird nun versucht, auch mit viel Eigenleistung diese zu stemmen.
Gemäß Punkt 5.1.5 der
Schießstandrichtlinien →
sind folgende Bedingungen für Türen, Flucht- und Rettungswege einzuhalten:
Jeder Schießstand muss zwei entgegen gesetzte Ausgänge haben, wovon einer
unmittelbar ins Freie oder in einen gesicherten anderen Bereich führt.
Der zweite Rettungsweg oder Notausgang ist im Bereich des Geschossfangs vorzusehen.
Die Turen müssen nach außen aufschlagen und selbständig schließen.
Sofern sie nicht von den Schültzenpositionen direkt beschießbar sind und von
Splittern nicht getroffen werden können, müssen sie nicht durchschusshemmend
ausgeführt werden. Es empfiehlt sich, bei direkt ins Freie führenden Türen
eine Schallschutzschleuse vorzusehen. ln Altanlagen sind auch Notausstiege
entsprechend der bauaufsichtlichen Bestimmungen zulässig.
Während des Schießens sind Türen im Schießstand geschlossen zu halten. Die Türen müssen von innen
ohne fremde Hilfsmittel leicht zu öffnen sein. Die Kra? zum Freigeben des
Verschlusses darf dabei 10 N nicht. überschreiten. Dementsprechend ist die
RLT-Anlage so zu regeln, damit nicht durch einen zu hohen Unterdruck in der
Schießbahn dieser Wert überschritten wird. Das Öffnen oder Offenstehen von
Türen bei Schießbetrieb ist durch ein optisches und akustisches Signal
anzuzeigen, das von jeder zulässigen Schützenposition aus sicht- und hörbar
sein muss.
Das Signal muss folgende Anforderungen erfüllen:
Verkehrswege sowie Flucht- und Rettungswege müssen auch außen ständig freigehalten werden. Die Fluchtwege sind entsprechend DIN 4844 bzw. ASR, A1.3 zu kennzeichnen und können in die Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit einbezogen werden.